Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Anlässe der Kantonalen Schülermeisterschaften des Amt für Sport des Kantons Zug (AfS)
 
I. Geltungsbereich der AGB
  1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Teilnehmenden der Kantonalen Schülermeisterschaften, welche das AfS organisiert und veranstaltet.
  2. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein/werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
 
II. Anmeldung und Teilnahmegebühren
  1. Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten die Verantwortlichen die Anmeldebestätigung inklusive einem Link zu den AGB. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei die Priorisierung gemäss der Ausschreibung der Kantonalen Schülermeisterschaften vorgenommen wird. Es gilt kein Anspruch auf eine Teilnahme. Wartelisten können (müssen aber nicht) geführt werden.
  2. Nach dem erstmaligen Anmelden für ein Angebot des AfS erhalten die Verantwortlichen per Mail einen Benutzernamen und die Web-Adresse für den Zugang zu TRAININGplus des AfS. Nach der Definition eines Passwortes steht den Verantwortlichen ein persönlicher Bereich zur Verfügung. Im geschützten Bereich sehen die Verantwortlichen ihre Anmeldungen und haben Zugriff auf die Details der Schülermeisterschaften inklusive den entsprechenden Informationen. Die Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz (vgl. Art. VII und Art. VIII) sind einzuhalten.
  3. Die Annahme der AGB ist auf TRAININGplus zu bestätigen. Die Verantwortlichen müssen, wenn vorhanden, dass online Zusatzformular ausfüllen.
  4. Allfällige Teilnahmegebühren sind je nach Veranstaltung unterschiedlich und sind in den Kursbeschreibungen vermerkt. Sie gelten immer für ein Team / eine Mannschaft. Die Teilnahmegebühren sind vor der Veranstaltung online zu bezahlen. Erst nach dem Zahlungseingang wird das Team / die Mannschaft definitiv für die Veranstaltung aufgenommen. Werden die Gebühr nach der Zahlungserinnerung nicht binnen 14 Tagen bezahlt, verfällt das Anrecht auf den reservierten Teilnahmeplatz.
  5. Die Einladung wird per Mail in der Regel vier-fünf Wochen vor dem Kursbeginn verschickt. Sie enthält die Web-Adresse für den Zugang zur betreffenden Veranstaltung mit allen Details und Informationen.
 

III. Anreise
  1. Die An- bzw. Reisespesen werden grundsätzlich nach Rücksprache mit den Verantwortlichen durch das AfS für die Teilnehmenden übernommen.
  2. Sind die Teilnehmenden beispielsweise aufgrund eines weiten Anfahrweges gezwungen, bereits am Vorabend anzureisen, so sind sie selbst für die Organisation der Übernachtung verantwortlich. Eine Kostenbeteiligung durch das AfS kann (muss aber nicht) nach Rücksprache erfolgen.
 
IV. Durchführung des Angebotes
  1. Das AfS behält sich in Ausnahmefällen vor, die Verantwortlichen zu wechseln und Änderungen im Ablauf und beim Inhalt der Veranstaltungen vorzunehmen.
  2. Das AfS kann bei ungenügenden Anmeldungen / organisatorischen und/oder schlechten Wetterbedingungen (insbesondere outdoor) eine Veranstaltung ohne Angaben von Gründen verschieben bzw. absagen.
 
V. Versicherung
  1. Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
 
VI. Absage, Verschiebung und Abbruch der Kurse
  1. Bei ungenügenden Anmeldungen oder aus anderen wichtigen Gründen kann das AfS die Veranstaltung verschieben oder absagen. Die betroffenen Verantwortlichen werden unmittelbar nach der Verschiebung/Absage per Mail informiert. Wenn möglich wird eine Alternative angeboten. Ist dies nicht möglich oder wird die Alternativveranstaltung von einem betroffenen Team / einer betroffenen Mannschaft abgelehnt, werden die bereits erstatteten Gebühren rückvergütet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Wird eine Veranstaltung die Verantwortlichen / ein Team / eine Mannschaft abgebrochen, besteht kein Anspruch auf die Rückvergütung der Teilnahmegebühr. Können zwingende Gründe (siehe Artikel VI. Abs. 4.) geltend gemacht werden, so werden die Teilnahmegebühren anteilsmässig gemäss den bereits bezogenen Leistungen verrechnet.
  3. Melden sich die Verantwortlichen / ein Team / eine Mannschaft kurzfristig (weniger als eine Wochen vor Beginn der Veranstaltung) ohne zwingenden Grund (siehe Artikel VI. Abs. 4.) ab oder bleibt unentschuldigt von der Veranstaltung fern, besteht kein Anspruch auf die Rückvergütung der Teilnahmegebühr. Bereits bezahlte Spesen müssen rückvergütet werden.
  4. Zwingende Gründe sind Unfall, Krankheit (Arztzeugnis in beiden Fällen zwingend) oder Fälle höherer Gewalt (bspw. Todesfall in der Familie o.ä.). Abmeldungen müssen immer per Mail direkt an den jeweiligen AfS-Administrator erfolgen.
 






VII. Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Die Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, alle erhaltenen Passwörter und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und für Dritte unzugänglich aufzubewahren.
  2. Die Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, die Adresslisten der Teilnehmenden ausschliesslich für die Organisation von Fahrgemeinschaften zu verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte sowie der Verkauf der Daten sind verboten.
  3. Das AfS verpflichtet sich, die Grundsätze des Datenschutzrechts gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen zu befolgen, insbesondere Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Lernergebnisse der einzelnen Teilnehmenden werden nach Beendigung der Kurse gelöscht. Hingegen speichert das AfS Angaben wie Wohn- oder E-Mail-Adresse, um später Informationen über weitere Kurse zuzustellen.
 
VIII. Urheberrecht
  1. Die Teilnehmenden und das AfS verpflichten sich, die Grundsätze des Urheberrechtes zu befolgen.
  2. Die Vervielfältigung der Lernmaterialien und der Beiträge der Teilnehmenden sind nur nach deren Einwilligung gestattet. 
 
IX. Gerichtsstand
  1. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist Zug.
 
Zug,  November 2020